Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt für das Grundstück Flnr. 978 Gemarkung
Petershausen einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 und § 9 BauGB zum Zweck der
Errichtung von Carports mit Photovoltaikanlagen auszustellen. Der Bebauungsplan
erhält die Bezeichnung „P+R Petershausen Nord-West“ Gleichzeitig wird der
Bebauungsplan Nr. 88 “Erweiterung Park+Ride-Parkplatz“ ersetzt. Der Umgriff ist
in der Anlage dargestellt. Die Verwaltung wird beauftragt den vorgenannten
Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.