Beschluss:
Der Gemeinderat
erlässt folgende 1. Änderung der Hundesteuersatzung vom 30.11.2023:
Aufgrund
des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die
Gemeinde Petershausen folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der
Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer
(Hundesteuersatzung)
§
1
§
2 Steuerfreiheit erhält folgenden neuen Punkt 11
Hunden,
die eine Prüfung zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit im Anzeigen
verendeten Schwarzwilds bestanden haben, als sogenannter ASP-Kadaver-Suchhund
in einem Hundegespann Mitglied in der Bayerischen
ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel des Bayrischen Landesamts für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheut sind und für die Vorbeugung vor bzw.
Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung stehen.
§
2
Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Petershausen,
01.12.2023
Gemeinde Petershausen (Siegel)
Marcel
Fath
Erster
Bürgermeister