Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt
zur 16.
Änderung des Flächennutzungsplans nach Beteiligung der Öffentlichkeit mit
gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 und
§ 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.08.2023 bis 05.09.2023
· den jeweiligen Einzelbeschlüssen zur
Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen zuzustimmen;
· die beschlossenen Änderungen sind vom
Planungsbüro in den Plan, die Begründung und den Umweltbericht einzuarbeiten;
· die überarbeitete Fassung erhält das
Datum 30.11.2023;
· beauftragt die Verwaltung, die
Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.